5. April 2011

Zensus 2011: Am 9. Mai 2011 ist Zensusstichtag

Bald ist die Bevölkerung gefragt, denn am 9. Mai 2011 ist Zensusstichtag. Mit dem Zensus 2011 wird erstmals seit über 20 Jahren ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und was sie arbeiten. In Sachsen werden im Rahmen der Haushaltestichprobe rund 380.000 Bürgerinnen und Bürger befragt (ca. 10 % der Bevölkerung). Die ausgewählten Anschriften wurden mit Hilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens für die Haushaltebefragungen ausgewählt.

Ab 10. Mai 2011 beginnen die Befragungen.
Dazu werden sich die ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten rechtzeitig (ca. 1 Woche vor der Befragung) durch einen Ankündigungsflyer mit Terminvorschlag bei den ausgewählten Haushalten anmelden. Bereits am 2. Mai landen auch die Erhebungsbögen für Gebäude- und Wohnungseigentümer in den Briefkästen. Alle Erhebungsbeauftragten wurden auf Zuverlässigkeit geprüft und haben eine Verpflichtungserklärung auf Datenschutz, Geheimhaltung und Nutzung der Interviewtätigkeit für ausschließlich statistische Zwecke unterzeichnet. Die Erhebungsbeauftragten wurden geschult und müssen sich durch einen besonderen Ausweis legitimieren. Dieser gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis.

Die Befragung dient der statistischen Korrektur von Über- und Untererfassungen im Melderegister sowie der Gewinnung von zusätzlichen Informationen, die nicht im Register enthalten sind.

Die Einhaltung des Datenschutzes ist der oberste Grundsatz der amtlichen Statistik. Die Einzelangaben der Bürgerinnen und Bürger unterliegen der strikten Geheimhaltung, die Anschriften werden grundsätzlich nicht weitergegeben.

Insgesamt müssen maximal 46 Fragen beantwortet werden. Lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Glaubensbekenntnis ist freiwillig. Der Fragebogen verlangt u.a. Angaben zu Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit, ausgeübtem Beruf und höchstem Bildungsabschluss. Es besteht gesetzliche Auskunftspflicht für alle Personen, die an der ausgewählten Anschrift wohnen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Auskunftserteilung:
Empfohlen wird, den Fragebogen im Interview gemeinsam mit den Erhebungsbeauftragten auszufüllen (Dauer ca. 15 Min). Eine Verpflichtung, den Erhebungsbeauftragten in die eigene Wohnung zu lassen, besteht nicht. Es gibt auch die Möglichkeit den Fragebogen vom Erhebungsbeauftragten entgegenzunehmen, ihn dann entweder online zu beantworten oder ihn selbstständig auszufüllen und an die örtliche Erhebungsstelle zurückzusenden.

Wer der Auskunftspflicht nicht nachkommt, kann mit einem Zwangsgeld von bis zu 300,00 € belegt werden. Dies entbindet jedoch nicht von der Auskunftspflicht.

Deutschland hat sich beim Zensus 2011 für ein neues, registergestütztes Verfahren entschieden, das hauptsächlich Informationen aus vorhandenen Verwaltungsregistern – vor allem aus den Melderegistern und dem Register der Bundesagentur für Arbeit – nutzt. Ergänzend sind Befragungen wie zum Beispiel die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis oder die Gebäude- und Wohnungszählung vorgesehen. Damit kommt zwar nur rund ein Drittel der Einwohnerinnen und Einwohner direkt mit dem Zensus 2011 in Berührung, indirekt ist durch die Registerdaten aber die gesamte Bevölkerung betroffen.

Weitere Informationen zum Zensus 2011 finden Sie auch in dem gemeinsamen Internet-Auftritt des Bundes und der Länder unter www.zensus2011.de sowie der kostenfreien Hotline 0800-80 99 880 des statistischen Landesamtes Sachsen.

Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen auch die örtliche Erhebungsstelle Markkleeberg gerne zur Verfügung.

Kontakt: Örtliche Erhebungsstelle Markkleeberg
Am Festanger 3 a, 04416 Markkleeberg
Postfach: 1226, 04410 Markkleeberg
Telefon: 0800 - 5 89 28 00 (kostenlose Hotline)
E-Mail: zensus2011_markkleeberg@statistik.sachsen.de

Ihre Ansprechpartner sind:
Nadine Dubak (Leiterin Erhebungsstelle), Tel.: 0341/3 53 31 52
Daniela Kunze (stellv. Leiterin Erhebungsstelle), Tel.: 0341/3 53 31 55

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